Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CA-Technologie
1. Allgemeines
- Unsere Angebote,
Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen.
- Abweichungen sind nur
verbindlich, wenn sie von uns für den jeweiligen Vertragsfall ausdrücklich
schriftlich anerkannt werden.
- Die
Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit
Vertragsabschluß gelten diese Bedingungen als vereinbart.
- Gegenbestätigungen des
Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
werden hiermit widersprochen.
2. Angebote
und Preisstellung
- Unsere Angebotspreise
sind freibleibend bis zur mündlichen oder schriftlichen
Auftragserteilung durch den Auftraggeber bzw. eine Auftragsbestätigung
durch uns. Mit der widerspruchslosen Entgegennahme unserer
Auftragsbestätigung gilt ein Vertrag als unter diesen Bedingungen
abgeschlossen.
- Maßgebend für das
Angebot zur Erstellung einer Konstruktion bzw. für eine Dienstleistung
sind die vom Besteller überlassenen Zeichnungen,
Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und Pflichtenhefte sowie
verbindliche Absprachen.
- Vom Auftraggeber
veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung berechtigen uns zu
Preiserhöhungen und Terminverschiebungen.
- Tritt der Kunde von
seinem Auftrag zurück, werden ihm alle bis zu diesem Zeitpunkt
entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt.
- Soweit Reisen
erforderlich sind, werden diese gesondert vergütet.
- Zu allen Preisen wird
die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
3.
Lieferfristen
- Liefertermine oder
Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden, beginnen an dem Tag,
an dem diese gemäß schriftlicher Vereinbarung zustande kommen. Sollte
auch nur eine der Parteien der Ansicht sein, dass Einzelheiten der
Ausführung offen sind, beginnen die Lieferfristen erst nach völliger
Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
- Kann eine Lieferfrist
wegen höherer Gewalt (Krieg, Streik, Aussperrung oder andere
unvorhersehbare Hindernisse oder Betriebsstörungen, die nicht von uns zu
vertreten und nach Vertragsabschluß eingetreten bzw. uns bekannt
geworden sind) nicht eingehalten werden, so verlängert sich die Frist
angemessen, höchstens um die Dauer der Behinderung.
Dies gilt auch, wenn solche unvorhersehbaren Ereignisse auf den Betrieb
unseres Vorlieferanten einwirken, sofern sie weder von ihm noch von uns
zu vertreten sind. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn wir den
Auftraggeber von der Behinderung und ihrem Grund unverzüglich
unterrichten. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die
Erfüllung des Vertrages für ihn infolge der Behinderung kein Interesse
mehr hat.
4. Gewährleistung
- Sollten von uns
gelieferte Konstruktionen bzw. erbrachte Dienstleistungen Mängel
aufweisen, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung. Sollte
die Nachbesserung fehlschlagen, so kann der Auftraggeber eine
angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Mangels setzen, mit der
Maßgabe, dass er die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Frist
ablehne. Sollte die angemessene Nachfrist erfolglos verstreichen, hat
der Auftraggeber das Recht auf Wandlung oder Minderung.
- Es bedarf indes keiner
Fristsetzung, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder von
uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Geltendmachung des
Minderungsanspruches durch ein besonderes Interesse des Kunden
gerechtfertigt ist.
- Für alle Ansprüche des
Auftraggebers auf Schadensersatz, gleich ob sie auf gesetzlicher oder
vertraglicher Grundlage oder auf unerlaubter Handlung beruhen gilt:
Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige mittelbare
Schäden. Für unmittelbare Schäden haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Der Schadensersatzanspruch ist auf
die Höhe des vereinbarten Nettopreises der Konstruktion bzw.
Dienstleistung beschränkt.
- Der Auftraggeber hat uns
festgestellte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und Kontrolle
der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung nicht unmittelbar festgestellt werden können, sind uns
unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Eine Gewährleitung
entfällt, wenn ohne unser Wissen Änderungen durchgeführt werden.
5. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware
bleibt, bis zur vollen Bezahlung aller gegen den Auftraggeber aus den
zustehenden Forderungen, unser Eigentum.
6. Zahlungen
- Soweit nicht anders
vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird
noch hinzugefügt.
- Eine Zahlung gilt erst
dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im
Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck
eingelöst ist.
- Gerät der Auftraggeber
in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an,
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Bundesbank-Diskontsatz zu
berechnen.
7. Schutzrechte Dritter, Datenschutz
- Die Auftragsabwicklung
erfolgt unter Geheimhaltung Ihrer Betriebs- und
Geschäftsangelegenheiten.
- Werden bei Lieferungen
nach Zeichnungen, Daten oder sonstigen Angaben des Auftragsgebers
Schutzrechte Dritter verletzt stellt mich der Auftraggeber von
sämtlichen Ansprüchen frei.
- Der Aufraggeber erklärt
sein Einverständnis, dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung
beigestellten bzw. erzeugten Daten EDV-technisch gespeichert werden. Ein
Recht des Auftraggebers auf Zugriff oder Aktualisierung dieser Daten
besteht jedoch nicht.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist Minden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
- Sollte eine Bestimmung
in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht
berührt.
CA-Technologie,
Osterweg 15, 32549 Bad Oeynhausen